Was bei dem Erwerb von Eigentum in Griechenland zu beachten ist
Der Erwerb von Immobilen in Griechenland ist insbesondere für EU-Angehörige problemlos möglich. Sie benötigen nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis und schon können Sie bei einem griechischen Notar den Kaufvertrag abschließen.
Welche zusätzliche Kosten entstehen dem Käufer?
Nachdem der Kaufpreis für die Immobilien bzw. Grundstück feststeht, muss der Kaufvertrag - wie in Deutschland auch - notariell beglaubigt werden. Für diese Formalia fallen verschiedene Gebühren, die in der Höhe vergleichbar mit den in Deutschland zu zahlenden Gebühren sind, und zwar:
- | Notariatsgebühr, richtet sich nach dem Kaufpreis, beträgt etwa 1,25% des Kaufpreises. |
- | Rechtsanwaltsgebühr, beträgt etwa 1% des Kaufpreises. |
- | Grunderwerbsteuer: 9% auf die ersten EUR 15.000 und 7% auf den übersteigenden Betrag. Bemessungsgrundlage ist der griechischen Staat geschätzte Wert des Objektes, der nur einen Bruchteil des tatsächlichen Wertes ausmacht. |
- | Gebühr für den Eintrag in das griechische Grundbuch. Eine jährliche Grundsteuer fällt nicht an. |
Der notarielle Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde. Der Eintrag ins Grundbuch wird unabhängig von den evt. vereinbarten Ratenzahlungen, die im Kaufvertrag festgelegt worden sind, nach ca. 4-6 Wochen vorgenommen. Ratenzahlung per Wechsel ist möglich (die Zahlung erfolgt bei der Bank; dabei fallen für jeden Wechsel Wechselgebühren an).
Ein Dolmetscher wird hierfür nicht benötigt, da zum einen auch deutschsprachige Anwälte z.B. in Thessaloniki sind und zum anderen Herr Mekitanidis seine Kunden zum Notar begleitet. Natürlich kann auch ein Dolmetscher für den Notarbesuch bestellt werden; diese zusätzlichen Kosten sind vom Käufer zu tragen.